Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtamt
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Stadt
Stadtacker
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Stadtadvokat
Stadtakzise
Stadtalmosen
Stadtalmosenamt
Stadtälteste
Stadtammann
Stadtammannamt
Stadtamt
, n.
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I
Stadtverwaltung, Behörde eines Stadtamtmanns (I oder II); auch allg.: städt. Behörde, städt. Gericht
- wehre et sacke dat de rahtsherren gedachten einen bœrgermeister aver de stadt-ambacht tho settende1224? Westphalen,Mon. I 2021Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- wan sichs begaͤbe, daß jemand auß denen staͤnden dieses vnsers erb koͤnigreichs eine oder mehr personen ... zu zeuͤgen bedoͤrffte, sol derselbige einen schreiber bey der land tafel außbringen vnd denselben an den orth, da der oder die zeuͤgen ihre wohnung haben, ... zu dem stat- oder berck ambt daselbst ... abferttigen ... vnd das zeuͤgnuß von ihr durch obbeschribenen schreiber ... auffnehmen lassen1627 BöhmLO. D 19Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- wan ein stattambt in das andere jährlich schuldige steüern, dienst, robathgelder auch wegen anligender capitalien interesse abzurichten hat, hierüber von denen beamten undereinander die jährliche richtigkeit solle gepflogen ... werden1635 OÖsterr./ÖW. XII 477
- da aber einer ... auß denen apoteckern zu nutzen des gemeinen weesens in die stadt-aembter gezogen wurde: solle sich derselbe mit einer ... persohn, der er die apotecken vertrauen koͤnne, versehen1644 CAustr. I 68Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- arrest und kummer auf statguͤtter muß im stadtampt, auf bergguͤtter im bergampt gesucht ... werden1673 Span,Bergurthel 137Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß die berg-amtleuthe in berg-sachen und derselben nothdurfften, das stadt-amt aber in der stadt und gemeinen sachen die nothdurfft und gerechtigkeit auszusuchen ... bestellet und vereydet seyn1698 Span,Bergsp. 32Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- dem kurf. stadtamte sind alle jene, die wegen ... vergehungen arretirt werden, zur erkenntniß der weitern bestrafung vorzufuͤhren1806 v.Berg,PolR. V 174Faksimile - in Google Books
II
Posten, Stellung in der Verwaltung oder Rechtsprechung einer Stadt (III)
- daz mein herr von F. in der stat ze W. hat aleu recht, als verre die stat mit rinckmaur umvangen ist ... die selben puezz sind des statrichters o. swer meins herrn von F. statampt inn hat1337 Steiermark/ÖW. VI 245Faksimile (ca. 55 KB)
- dat men voertaen egheen wachten van enigen statampten, staende op eniger borger live, noch levende, vercopen en zel yemant anders, ten waere by consent der gemeenre gilden1486 UtrechtGilden I 118Faksimile (ca. 211 KB)
- das kainer im ratt oder ambtmann aus wendig der statt ambter kain ambt inen sol haben on erlaubnus vnd wilen rat vnd der gemain15. Jh. Pressburg/MHungJurHist. IV 2 S. 26 [Komp.?]Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- was ein buͤrgermeister, richter oder andere persohnen, die in einem offenbahren stadt-ampt sitzen ... befehlen, ... dem soll gehorsamet werden1567 ZittauStR. 126Faksimile (ca. 195 KB)
- alte ehrliche bidersleut ... werden in religionssachen dermassen tribulirt und mit unerhörten beschwärungen gedruckt, ... entgegen neue, unerfahrne ... leichtfertige leut, die nur der jesuiten gunst erhalten künnen, zu ... stattämtern befürdert1591 AktGegenref.2 I 10
- die bestellung der gemeinen stattämbter soll in beisein unsers stattschultheißen jeder zeit ufm rathauß zur gewöhnlichen jahrszeit geschehen1664 AnnNassau 36 (1906) 64
- resolution, vermoͤg dero die behauste handwercker zu Lintz, der stadt- und raths-aembter faͤhig erkennet worden1676 CAustr. I 786Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- unser landshaubtmann [hat] einige zu sondern schaden selbigen gemainen weesens in administrirung der stattämbter bißhero eingeschlichene mißbräuch und unordnungen wargenommen und ... eine neue instruction oder stattordnung ... verfassen ... lassen1690 OÖsterr./ÖW. XII 469
- tragete jemand ein koͤnigliches land- stadt- oder anders amt ob sich und bedienete sich dessen, damit er sich an seinem feind raͤchen ... koͤnne, der begehet crimen concussionis und wird von dem amt entsetzet1707 SudetenHGO. Art. 19 § 36, 1Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- nach der regel werden die einheimischen fremdlinge, oder die beysaßen nicht zum besize liegender guͤter noch zu den stadtaͤmtern und gemeindsdiensten ... zugelassen1785 Fischer,KamPolR. I 410Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jeder bürger ist schuldig, öffentliche stadtämter, denen er vorzustehen fähig ist, zu übernehmen1794 PreußALR. II 8 § 29
- wuͤrde jemand nach selbst anerkannter zahlungs unvermoͤgenheit sich unterfangen, von ehrlichen leuten ansehnliche geldsummen zu borgen und von solchen ... diesem oder jedem kreditoren zahlen, ... derselbe soll als ein betruͤger aller stadt- und buͤrgerlichen aemter unfaͤhig ... geachtet [werden]1799 Bewer,Rechtsfälle V 215Faksimile - in Google Books
III
in einer Stadt (V) ansässige Zunft, 1Gilde, iU. zu der eines Vororts
vgl.
Dammamt
- verordnung, daß ... die bishero unterschieden gewesene stadt- und damm-aemter hinfuͤro aufgehoben, und die muͤhlenstrasser und daͤmmer denen von der stadt combiniret werden solten1681 CCOldenb. VI 194