Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtamts'sukzessor

Stadtamts'sukzessor

, m.

nachfolgender Stadtamtmann (II) 
  • so haben ... beyde theile, alß der ober schultheiß ... K., sodann e.e. weiser gantzer rath alhier vor sich und gemeine stadtamptssuccessores und nachkommen sich zusammen gesetzt und umb abwendung weiterer unordnung ... in güte verglichen
    1675 ZHessG. 10 (1865) 381