Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtarmut
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, f.
Armut in einer Stadt (II)
- in undersůchung der ursachen der übernemmenden statt und landts armůht hat sich ... erfunden, daß unsere satzung ... den eheweiberen zůgelassen, daß sie mit ihrer ehemänneren oder vogts handen, gunst, wüssen und willen den halben theil deß ihnen sonst gefristeten guets verschreiben ... dörffen1696 BernStR. VII 1 S. 124Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"