Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtaufkunft

Stadtaufkunft

, f.

wie Stadteinnahme (I) 
  • als die stattsrechnunge ... in gegenwartt der burgerschaftt verlesen, hatt sich aus der undtt vorigen jharrechnungen ... befunden, ... das der mehrer theil der stattaufkünften verschwiegen undt von den burgermeistern ... zu ihrem eigenen nutz einbehaltten [worden sind]
    1604 JbWestfKG. 5 (1903) 94
unter Ausschluss der Schreibform(en):