Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbeschirmer
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Stadtbauwesen
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Stadtbeamtete
Stadtbede
Stadtbedesetzer
Stadtbediente
Stadtbeschau
Stadtbeschirmer
, m.
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Schutzherr (I), Schirmer (I) einer Stadt (III)
bdv.:
Stadtbeschützer
vgl.
Stadtrichter
- woͤlliche da solten erwoͤlet werden zu stattbeschirmern ... vnd durch wen die erwoͤlt solten werden1566 Pegius,CodJust. 76vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- das kein iud, denen alle verwaltungen vnd würden verbotten seind, solte ... das ampt eines stattbeschürmers verrichten1566 Pegius,CodJust. 93vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- vil weniger mag sollichs beschehen oder statt haben mit einem stattbeschürmer, oder einem stattmagistrat, die da nit haben das voͤllige regiment, sonder einen kleinen gerichtszwang1566 Pegius,CodJust. 147rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit