Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbotenmeister
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, m.
wie Stadtpostmeister
- den jetzigen stadt-bothen-meister ... anzuweisen, dass er die nach ihr. kön. mat. reichen und landen gehende und von dannen zurückkommende briefe dergestalt [zu] spediren ... habe, wie es einem redlichen post- und bothen-meister ... gebühret1697 Lübeck/DRWArch.
- [Befehl an den Bürgermeister] von sothanem euren neuerlichen unternehmen in einrichtung dergleichen post-wagens gäntzlich abzustehen ..., auch eurem statt-botten-meister solches werck ernstlich zu verbiethen1732 Piefke,BremLPost 46