Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbrunnenmeister
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, m.
Aufseher über die städt. Wasserversorgung
- F., stadtbrunnmeister1612 OstbairGrenzm. 2 (1958) 159
- das städtische bauamt und der demselben untergeordnete stadtbrunnenmeister [sollen] ... darauf wachen, daß sowohl die wenigen öffentlichen brunnen, ... als die brunnen in den privat-häusern in gutem stande erhalten, gereiniget ... werden1803 Kropatschek,KKGes. XVIII 161Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)