Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbüchse
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, f.
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Kasse für einer Stadt (III) zustehende Einnahmen, insb. Bußgelder
vgl.
Stadtkasse
- 1 lb V ß gaben wir H.L. von ainer stattbüchs zu ferben u. von ettlichen geltsecken zu zaichnen uff das rathus1558/9 SchrBodensee 54 (1926) 139
- so ainer in die statt kombt und ... der statt freiheit und gerechtigkeit brauchen und geniessen welle, derselb ... soll in die stattpixen geben ain ungerischen gulden1596 Tirol/ÖW. V 605Faksimile (ca. 51 KB)
- welche strafen ... in die stattbüchsen, die uf der zunft verordnet, gethon und järlichen ... uf das kaufhauß getragen ... werden solle1596 SchlettstStR. 555Faksimile (ca. 68 KB)