Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbürgermeister

Stadtbürgermeister

, m.

Bürgermeister (I) einer Stadt (III); Vorsteher des Rats (V 2) und der Stadtregierung, auch als einer von mehreren; häufig zugleich mit richterlichen Befugnissen
  • dem selbigen [burgermeister] wollen wir eynen gesellen, so stadtburgermeister sein sall, eligiren
    1558 WitzenhQ. 119
  • stadt-burgermeister und rath der stadt Worms ... bekennen ... oͤffentlich
    1591 Moser,StaatsR. 29 S. 146
  • neben dem rechner, die von der statt und dem ampt deputirte, deren es hoͤchst 8 persohnen seyn sollen, denen tags zu raichen ... einem stattburgermeister 30 kr.
    1702 Reyscher,Ges. XIII 776
  • wurde von dem hochfürstlichen oberamt Carlsruh das blutgericht mit einem stabführer und zwölf schöffen aus allhiesigem stadtrat besetzt, .... [dann wird] O., allhiesigem stadtbürgermeister, der gerichtsstab übergeben
    1726 Leiser,Strafgerichtsb. 254
  • der älteste stadtburgermeister [kann] assistiren ..., wann verhöre oder kriegesgerichte über einen soldaten gehalten werden
    1749 ActaBoruss.BehO. VIII 304