Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbürgermeister
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Stadtbürgermeister
, m.
Bürgermeister (I) einer Stadt (III); Vorsteher des Rats (V 2) und der Stadtregierung, auch als einer von mehreren; häufig zugleich mit richterlichen Befugnissen
bdv.:
Städtmeister (I)
- dem selbigen [burgermeister] wollen wir eynen gesellen, so stadtburgermeister sein sall, eligiren1558 WitzenhQ. 119
- stadt-burgermeister und rath der stadt Worms ... bekennen ... oͤffentlich1591 Moser,StaatsR. 29 S. 146Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- neben dem rechner, die von der statt und dem ampt deputirte, deren es hoͤchst 8 persohnen seyn sollen, denen tags zu raichen ... einem stattburgermeister 30 kr.1702 Reyscher,Ges. XIII 776Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wurde von dem hochfürstlichen oberamt Carlsruh das blutgericht mit einem stabführer und zwölf schöffen aus allhiesigem stadtrat besetzt, .... [dann wird] O., allhiesigem stadtbürgermeister, der gerichtsstab übergeben1726 Leiser,Strafgerichtsb. 254
- der älteste stadtburgermeister [kann] assistiren ..., wann verhöre oder kriegesgerichte über einen soldaten gehalten werden1749 ActaBoruss.BehO. VIII 304