Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbusch
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, m.
wie Stadtwald
bdv.:
Stadtheide
- daß der h. vogt ohne einige bewilligung des rhatts ... zwey aich baum in hiesigem stattbusch abgehawen habe1669 Münstereifel I 75
- imgleichen soll er [Wasserkapitän] drunten gantz fleiszig auff das holtz, so in den stadtbüschen gehauen und von den cronsoldaten abgebracht wird, ... achtung geben1711 RigaAkt. I 83