Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtbusch

Stadtbusch

, m.

wie Stadtwald 
bdv.: Stadtheide
  • daß der h. vogt ohne einige bewilligung des rhatts ... zwey aich baum in hiesigem stattbusch abgehawen habe
    1669 Münstereifel I 75
  • imgleichen soll er [Wasserkapitän] drunten gantz fleiszig auff das holtz, so in den stadtbüschen gehauen und von den cronsoldaten abgebracht wird, ... achtung geben
    1711 RigaAkt. I 83