Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadteinwohner

Stadteinwohner

, m., im Pl. mit Bezug auf mehrere Städte auch Städteeinwohner, m.
Bewohner einer Stadt (II); zT. als Person ohne volles Bürgerrecht iU. zum Stadtbürger, zT. iU. zum Landbewohner