Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtelle

Stadtelle

, f.

1Elle als städt. Längenmaß
vgl. Stadtmaß
  • die gerecht statellen 
    1473/1514 Iglau/Jelinek 676
  • ein jeglich tuch bei seinem rechten namen nennen, keine falschen ellen als stadtellen gebrauchen
    1676 MecklStrelGBl. 3 (1927) 235
unter Ausschluss der Schreibform(en):