Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtflecken
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Stadtfeld
Stadtfeldwebel
Stadtfeste
Stadtfestung
Stadtfettmännchen
Stadtfeuerordnung
Stadtfischer
Stadtfischweiher
Stadtfiskus
Stadtflecken
, m., Stadtfleck, m.
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kleinere Stadt (II bzw. III), zT. ohne Stadtbefestigung und ohne volles Stadtrecht
bdv.:
Städtchen
- [der] stadtfleck [erhielt neben dem kulmischen Recht nur Marktrecht]1541 InsterbUrk. 213
- das alle ... unsere stedte und die stathflecke, die von alter gehoren zu unser herschaft und furstenthum, ihre rechte erfaren sollen bei den ... burgern von E.16. Jh. (Hs.) EisenachStR. 9Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- den ganzen elenden erbärmlichen zustand des stadtfleckens1603 Ilmenau/Diefenb.-Wülcker 861Faksimile (ca. 186 KB)
- es soll ein jeglicher stadtflecken und dorf, eine armencasse ... eingerichtet [haben]1769 PreußKirchReg. 10