Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtflecken

Stadtflecken

, m., Stadtfleck, m.

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kleinere Stadt (II bzw. III), zT. ohne Stadtbefestigung und ohne volles Stadtrecht
bdv.: Städtchen
  • [der] stadtfleck [erhielt neben dem kulmischen Recht nur Marktrecht]
    1541 InsterbUrk. 213
  • das alle ... unsere stedte und die stathflecke, die von alter gehoren zu unser herschaft und furstenthum, ihre rechte erfaren sollen bei den ... burgern von E.
    16. Jh. (Hs.) EisenachStR. 9
  • den ganzen elenden erbärmlichen zustand des stadtfleckens 
    1603 Ilmenau/Diefenb.-Wülcker 861
  • es soll ein jeglicher stadtflecken und dorf, eine armencasse ... eingerichtet [haben]
    1769 PreußKirchReg. 10