Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtfleischhacker
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Stadtfeuerordnung
Stadtfischer
Stadtfischweiher
Stadtfiskus
Stadtflecken
Stadtfleischhacker
, m.
wie Stadtmetzger
vgl.
Fleischhacker (I)
- [dass geifleischacker vleisch] an der stat mögen verkaufen albeg am weinachtabent, am osterabent ... und zu beden jarmerktn und sollen di statfleischacker darüber nichts reden noch thun1440/47 OÖsterr./ÖW. XII 433
- [wir wollen alhiesigen] stadt- und vorstädt-fleischhackern und zuschrattern ... anbefohlen haben, alles und jedes in und auslaͤndisches ochsen- und rindvieh ... allein an der gewoͤhnlichen schlacht-bruͤcke zu schlagen1703 CAustr. III 448Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)