Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtfleischhacker

Stadtfleischhacker

, m.

wie Stadtmetzger 
  • [dass geifleischacker vleisch] an der stat mögen verkaufen albeg am weinachtabent, am osterabent ... und zu beden jarmerktn und sollen di statfleischacker darüber nichts reden noch thun
    1440/47 OÖsterr./ÖW. XII 433
  • [wir wollen alhiesigen] stadt- und vorstädt-fleischhackern und zuschrattern ... anbefohlen haben, alles und jedes in und auslaͤndisches ochsen- und rindvieh ... allein an der gewoͤhnlichen schlacht-bruͤcke zu schlagen
    1703 CAustr. III 448