Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtgrabenstrafe

Stadtgrabenstrafe

, f.

Ausheben oder Ausbessern des Stadtgrabens (I) als Arbeitsstrafe
Sachhinweis: WienGBl. 26 (1971) 129-137
  • die stattgrabensstraff, das ist, in dem stattgraben ... in den eysen offentlich zuarbeiten, bey welcher in acht zunemmen, daß kein landtgerichtsherr vnnd vnterer richter macht hat, einem thaͤter die allhiesige stattgrabensstraff auffzusetzen, weilen solches ... allein in ... vnser landesfuͤrstl. regierung macht stehet
    NÖLGO. 1656 I 52 § 2