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Stadtgrund

, m., im Pl. auch Städtegründe, m.
I wie Stadtgebiet (I od. II)
II in einer Stadt (II) liegendes Grundstück
amtl. Buch, in das die Rechtsgeschäfte über Grundstücke in einer Stadt (II) eingetragen werden, dann auch alle Stadtgründe (II) mit ihren Eigentümern und den auf den Grundstücken liegenden Lasten