Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtguardi'oberstenbefehl

Stadtguardi'oberstenbefehl

, m.

Befehlsgewalt über die Stadtgarde 
  • als ... hohe notturfft erfordert bei jezigen geferlichen leuffen die statt W. mit ainen tauglichen statt guardi obristen zu versehen ... so haben sie ime bewusten stattguardi obristenbevelch neben ainer ordinarii khriegsrathstöll alda zu W. fürschlagen lassen
    1597 Veltzé,Stadtguardia 188