Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtjude
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städtisch
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Stadtjahr?
Stadtjahrmarkt
Stadtjahrrente
Stadtjude
, m.
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in einer Stadt (II) ansässige, gegen Zahlung von Schutzgeld (II) geduldete Person jüdischen Glaubens
vgl.
Schutzjude
- im alten stadtbuch stehet ein ordnung, wie sich die stadtjuden ... gegen den christen und einwohnern sollen verhalten. die haben dem rath jährlich den gewiesen judenzins geben1605 QStBayreuth 136Faksimile (ca. 229 KB)
- gegen desumption der ... angesetzten vier groschen niederlaag von jedem eymer, sowohl von bürgern, als frembden, noch vielmehr aber von denen stadt- und andern juden geschehen1770 MHungJurHist. IV 2 S. 799Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- daß der stadt und land-rabiner mit folgendem gehalte sich begnügen [müsse] und zwar ... mit dem respective jährlichen beytrage der sämmtlichen stadt und land juden1784 Schaab,GJudMainz 406Faksimile - in Google Books