Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkammer

Stadtkammer

, f.

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I wie Stadtkämmerei (I) 
  • ich schaff hern M. ... mein newes swert und mein flaͤdreins messer; mein übriges wappen in di statkamer 
    1357 RegensbUB. II 115
  • [der Rat habe] weder jung noch alt aus der judischait kainen mangel leyden lassen, sunder im abgang irs guets in der stattkamer mit gelt hilf und fursetzung getan
    1476 UrkJudRegensb. 111
  • so weren die guttir, die zur stad cammer gehorettenn, vahst eitel almosen, die dem rathe vortrauet vnd ubirgeben, die zinse den priestern douon zureichen, vnd von danher sein vahst alle pristirzinse vffm rothause erbzinse
    1521/42 GörlitzRatsAnn. III 214
  • die zehen fursteher [sollen] aus unserm gemeinen kasten, neben der zulegunge eins rats aus irer stadtkamer, eine redliche summa und anzal korns [einkaufen]
    1523 Leisnig/Sehling,EvKO. I 1 S. 603
  • das vnnserm stattrichter vnnd gemainer stattcamer ... ir gebürnuß auß der geltstraff durch vnnß zuegestelt [werden solle]
    1597 EferdingRQ. 57
  • was gemeiner statt einkommen und ausgaben, auch derselben gepeuen notturftige underhaltung und andere der stattcammer obligen betrifft
    1610 Innviertel/ÖW. XV 96
  • die stadt-fisch-weyher betreffend: ... daß selbige einem ... bestmoͤglichst verpachtet und das bestand-geld ... bey gemeiner stadt-cammer ... in einnahm gebracht werden solle
    1699 Weißenburg i.N.Stat. 280
  • als solle sowohl von magistrat als der ganzen bürgerschaft dahin gedacht werden, wie die stadtkammer möchte vermehret und in stand gesetzet werden die ... reparationes leisten zu können
    1715 Steiermark/ÖW. VI 254
  • dass alle gründ, welche ... gemeindsgründ sind, gemeiner stadt zuständig und da burgermeister und rath jemanden etwas darauf zu erbauen vergönnen, hievon gemeiner stadtkammer hinkünftig der bodenzins abgereicht werden [solle]
    1724 MünchenStR.(Auer) p. 68
  • in staͤdten und maͤrkten wird das buͤrgerliche vermoͤgen ohne unterscheid, ob es inn- oder ausser dem burgfrieden liegt, zur stadtcammer versteuert
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 379
  • vermögensstand der stadtkammer L.: status activus ... in der cassa befinden sich paar geld 1044 fl
    1801 Schlittmeier,LandshutFinanzen 72
II Amtsstube, Räumlichkeit, Gebäude der städt. (Finanz-)Verwaltung; ua. zur sicheren Aufbewahrung von Dokumenten
  • derselb brif auf unser beschaiden in unsrer statkammer in trews hant gelegt ist durch merer sicherheit
    1360 RegensbUB. II 176
  • ut unnser stadt kamere uppe dem radhuse
    1472 Struck,MecklLandstädte 155
  • hebammen aid: wie uns was geht, alt er in gemeiner stadtkammer allhier zu P. allen ammen von J.H., der erznei doctore vnd gemeiner statt allhier aufgenommenen physico fürgehalten worden
    1547 OstbairGrenzm. 2 (1958) 33
  • [der wassermaister] soll auch alle sambstag auf die statcammer khomen vnd was ime darselbsten von h. oberpaumaister oder von den h. camerern ... anzegreiffen anbevolhen würdt, vleissig [nachkhomen]
    1625 Müller,MünchenAmtsträger 122
  • jede zunft [soll] auch eine besondere buͤchse haben, um ... gelder hierinnen zu verwahren, und ... die buͤchse ... auf dem rathhauß oder bey der stadtkammer aufbehalten
    1774 Wagner,Civilbeamte II 158
  • so oft ein neuer buͤrger ... aufgenommen wird, ist derselbe schuldig, im beduͤrfnißfall einen neuen ledernen wasserhaltenden feuereimer zur stadt- oder markt-kammer beizuschaffen
    1791? RepStaatsVerwBaiern V 129
unter Ausschluss der Schreibform(en):