Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkammerbeamte

Stadtkammerbeamte

, m.

höhere Amtsperson in einer Stadtkämmerei (I) 
  • [daß solcher saltz-handel] bey gemeiner stadt verbleiben und ein jeweiliger saltz-schreiber unter der autorität und direction der stadt-cammer-beambten denselben fuͤhren und erbare rechnung daruͤber ... leisten [solle]
    1699 Weißenburg i.N.Stat. 280