Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkantor
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Stadtkämmerei
Stadtkämmerer
Stadtkämmereramt
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Stadtkandel
Stadtkanne
Stadtkantor
, m.
auch lat. flektiert
Leiter der städt. Kirchenmusik
Leiter der städt. Kirchenmusik
vgl.
Stadtmusikant
- der herr stadtcantor [möge] auch darbei errinnert werden, das er in den höchzeiten die knaben mit trinken nicht uberladen [solle]1609 MittMeißen 2 (1887/91) 533
- [die Äbtissin soll] einen frembden ohnpartheylichen musicum vorschreiben, welcher neben dem stadt cantore das probe schlagen anhören soll1668 Krause,MusikEvWestf. 63
- [G.] hat die music nur bey dem neuen gottesdienst ... aufzuführen; die alte music hingegen i.e. die bey denen orationibus festivalibus und quadimestribus ist dem stadt-cantori verblieben1723 Wustmann,LeipzMusikg. III 17