Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkanzler

Stadtkanzler

, m.

Vorsteher der Stadtkanzlei; Stadtschreiber 
bdv.: Kanzler (C)
  • herrn C.B., beider rechten doctor, welcher ... gemainer statt A. 48 jar geschworner stattcantzler gewesen, ja durch seine ... erfarenhait dahin kommen, daß ... alle churfürsten, wann die etwas sonders gehaims ... haben handlen wollen, ine zu einem schreiber berufft haben
    1524 ZSchwabNeuburg 46 (1926) 13
  • [der] stattcanzler, syndicus oder stattschreiber würdet mit meinen [freiherr G.v.P.] wissen und willen auf- und angenommen ... und er soll mir, den burgermaister, richter und rath gehorsam sein. er helt ain aignes statt- und iurament-, auch prothocoll- und verhörbuch, dan von allen generallen patenten die originalia oder abschriften
    1623 OÖsterr./ÖW. XIV 66
  • wurden 4 evangelische consulenten ... in bestallung genommen und der erste zum stadt-canzler ernennet
    1758 Stetten,AugsbG. II 194
unter Ausschluss der Schreibform(en):