Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkleiderordnung

Stadtkleiderordnung

, f.

städt. Polizeiordnung (I), in welcher allen Einwohnern die ihrem jeweiligen Stand (I) gemäße Kleidung vorgeschrieben wird; zur Förderung der Unterscheidbarkeit der Stände und um übertriebenen Kleidungsluxus zu verhindern
  • warumb vorbesagte stadt-kleider-ordnung bei denen buͤrgern in keine vollkommene observantz bißhero gebracht werden koͤnnen
    1693 BremPolO. 15