Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtknechtsgarbe
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Stadtknechtsgarbe
, f.
eine dem Stadtknecht zustehende Getreideabgabe
- ist beschlossen, in dem einige ... sich weigeren, mit vorwand, sy geben dem stattknecht die jährliche garben etc., dass jeder ... den stattzohl geben solle, diseß gehe die stattknechtsgarben nichts an1694 KaiserstuhlStR. 219Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"