Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtknechtsstube
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Stadtknecht
Stadtknechtamt
Stadtknechtdienst
Stadtknechthaus
Stadtknechtsgarbe
Stadtknechtsstube
, f.
auch Dim.
Aufenthaltsraum der Stadtknechte; mit Haftlokal zur Kurzzeitunterbringung und für Privilegierte
Aufenthaltsraum der Stadtknechte; mit Haftlokal zur Kurzzeitunterbringung und für Privilegierte
vgl.
Stadtknechthaus
- F. seiner krankheit halben am stain auss der prissaun in das statknechtsstüblein gelegtum 1500 Knapp,NürnbKrim. 68
- [ein Einbrecher wird] weilen er ein halber simpel in der stadtknechts-stube verschloßen, dort aufgehalten, andern morgens in den thurm gelegt und nach der kirche eine stunde an der geige auf den markt gestellt1694 Birlinger,AusSchwaben II 496