Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtküster
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Stadtkosten
Stadtkrämer
Stadtküfer
Stadtkuhhirt
stadtkundig
stadtkundigermaßen
Stadtkündigung
Stadtkür
Stadtkure
Stadtkürmeister
Stadtküster
, m.
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Mesner (I) an einer Stadtkirche
vgl.
1Küster (I)
- desgleichen auch dem schloß-und-stadtkuͤster, wie auch den choralen ... nichts mehr vom [bitt-]essen und trinken abgefolget ... werden soll1615 Annalen der Universität Wittenberg II (1802) 224
- poenal-befehl an den stadt-kuͤster zu G., daß derselbe die stadt-glocke nach der sonnen richten, und besonders des sonntags nicht aufhalten solle1711/53 CCHolsat. III 72Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)