Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtküster

Stadtküster

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Mesner (I) an einer Stadtkirche 
  • desgleichen auch dem schloß-und-stadtkuͤster, wie auch den choralen ... nichts mehr vom [bitt-]essen und trinken abgefolget ... werden soll
    1615 Annalen der Universität Wittenberg II (1802) 224
  • poenal-befehl an den stadt-kuͤster zu G., daß derselbe die stadt-glocke nach der sonnen richten, und besonders des sonntags nicht aufhalten solle
    1711/53 CCHolsat. III 72
unter Ausschluss der Schreibform(en):