Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkure

Stadtkure

, m.

als Turmwächter und Stadtmusikant tätiger städt. Bediensteter
Sachhinweis: G. Kirchhoff, Der Stadtkure von Greifswald (ebd. 1890)
  • verspricht hiesiger stad-kuhr C. ... dass er seine mit-cammeraten die zunfft-brüder zu jederzeit wan ihm hochzeiten oder andere auffwartungen zu handen kommen ... fordern und laden will
    1693 B. Bugenhagen, Musikgeschichte Stralsunds (Köln 2015) 381
  • unter demselben [polizeykollegium] sortiren auch der rathskellermeister, der stadtmusikant, der stadtkuhr und der feuermeister
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 95
unter Ausschluss der Schreibform(en):