Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtlandgut

Stadtlandgut

, n.

Landgut, das städt. Herrschaft unterstellt ist
  • [für die] bestellung der stadt-landgüther ... [gilt der] § "was dann der stadt-gemeine land-güther betrifft"
    1584 Sachsse,MecklUrk. 299
  • [D. hat] nicht nur denen einem besitzer eines bauerguthes in C. zukommenden schuldigkeiten nachzuleben, sondern auch bei vorfallenden gelegenheiten ... für einen ... magistrat wie auch dem amte dieser stadt-landgüther zu erscheinen
    1753 SchlesDorfU. 243