Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtmagistrat

Stadtmagistrat

, m.

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I aus den Ratsherren (I), zT. auch weiteren Personen bestehendes Herrschaftsgremium einer Stadt (III); idR. unter dem Vorsitz eines Bürgermeisters (I), Schultheißen (I) oder Städtmeisters (I) 

I 1 als städt. Organ mit legislativen, exekutiven und repräsentativen Aufgaben
  • nachdem ... alle straßen unsicher und nicht mehr frey zu betreten waren ... so dachte der stadt-magistrat in E. mit allem ernst darauff, wie diesem höchstschädlichen unwesen möchte abgeholfen werden
    um 1550 ArchOFrk. 41 (1961) 149
  • hat man auß befelch eines loͤblichen stadt magistrats die burgerschuel bey s. Stephan ... angefangen zu ernewern
    1619 Lazius,Wien IV 60
  • solle der burgermaister bei außgang iedes jahrs ... die cassen visitiern und darüber dem stattmagistrat die erfundene beschaffenheit schrieftlich relationieren
    1690 OÖsterr./ÖW. XII 471
  • daß eine stadt bißweilen in dem stand gerathen kan, eine steuer ohne vorwissen des ober-herrn anzulegen und durch den stadt-magistrat zu exigiren
    1705 KlugeBeamte I2 415
  • wegen der träuungs-zeit in der stadt und vorstadt giebet die hochzeits ordnung eines löbl. stadt magistrats klahr ziehl und maaß
    1714 SchlesKirchSchulO. 300
  • wider die heimlichen und ohne anmeldung bey denen stadt-magistraten vorgenommene veräuserungen bürgerlicher unbeweglicher güter
    1733 SammlVerordnHannov. I 260
  • wo deren [landprobierer] keine sind, soll der punzen dem stadtmagistrate, welcher dafuͤr zu haften hat, anvertrauet sein
    1740/53 SammlKKGes. I 10
  • wan ein studiosus von der universität relegiret wird, so solle weder der stattmagistrat noch iemand anderer befugt sein, denselben in der statt zu dulden
    1746 HeidelbUnivUB. I 422
  • synodus: ... zu diesem convent soll der ambtsverweser und stadtmagistrat, die praͤcentores und alle verhandene studiosi und literati admittiret werden
    1769 PreußKirchReg. 126
  • vermoͤg des patronatrechts haben die stadtmagistraͤte zwar die wahl und ernennung der prediger, kirchen- und schulbedienten, muͤßen sie aber in protestantischen laͤndern den regierungen und konsistorien zur examination und ordinirung vorstellen
    1785 Fischer,KamPolR. I 591
  • stadt- und brandschleusen duͤrfen von jedem stadtmagistrate angelegt werden
    1785 Fischer,KamPolR. III 14
  • der stadtmagistrat hat auch in neuern zeiten nichts unterlassen, die manufakturirenden gewerker ... zu unterstuͤtzen
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 64
  • daß jeder ritterschaftliche officiant ... bey seiner haͤuslichen niederlassung zu H. dem dasigen stadtmagistrat solches schriftlich anzeige und selbigen um die concession des aufenthalts ersuche
    1788 Kerner,RRittersch. II 433
  • eine deputation von seiten des stadtmagistrats bewillkommt sie [kurfuͤrsten]
    1791 MerkwKönigswahl 42
  • bisher nicht vorgeschriebene einschränkungen ist kein stadtmagistrat ohne ausdrückliche genehmigung der landes-polizey-instanz festzusetzen befugt
    1794 PreußALR. II 8 § 425
  • der stadtmagistrat wird ehestens die öffentlichen accisevisitatoren anstellen und sie in dieser eigenschaft vereyden
    1797 BonnArch. 5 (1893/94) 85
  • die amtssaͤssigen und patrimonialstaͤdte haben meistens kein volles stadtrecht ..., d.h. sie haben keinen ordentlichen stadtmagistrat, sondern nur ein eingeschraͤnktes recht zur buͤrgerlichen nahrung
    1801 RepRecht IX 252
  • jeder stadtmagistrat ist schuldig, einem jeden beguͤtherten einwohner einen schatzungs-extract ... gegen die gebuͤhr abzugeben
    1803 WeistNassau III 14
  • bei kanzleysaͤssigen staͤdten ... wird der rath in das stadtvogteygericht und den stadtmagistrat abgetheilt ... der oberburgermeister aber ist das unmittelbare haupt des stadtmagistrats 
    1807 SammlBadStBl. I 431
  • wenn stadtmagistrate das patronatrecht uͤber die pfarrer solcher orte ... zu geniessen haben, so soll ihnen ihr wohlhergebrachtes recht auf keine art gekraͤnkt werden
    1815 WirtRealIndex III 268
I 2
als städt. Organ mit jurisdiktionellen Zuständigkeiten, insb. als Stadtgericht (I) 
  • [bevelch] an pflegsverwalter zu T., in simili an stattmagistrat zu Hall [in sachen J.S. wegen verdachts der kötzerey]
    1669 SchlernSchr. 87 S. 114
  • in gewissen sachen hat der stadtmagistrat auch cognitionem, als in schuld- und injuriensachen, nachdem die privilegien jeder stadt sind
    1715 ActaBoruss.BehO. II 260
  • solle der zöchmeister die beschuldigte alsogleich dem stadtmagistrat anzeigen, wessen jurisdiction allezeit ungekränckt verbleibet
    1763 PreßbZftUrk. 59
  • es hat beym stadt-magistrat zu Wimpfen das dhom-capitul Worms ... das obsiegliche urtheil ... erhalten
    1770 Cramer,Neb. 94 S. 147
  • wenn jemand unsrer bedienten ... in einer unsrer städte das bürger-recht gewonnen, ist er dadurch des stadt-magistrats gerichtsbarkeit in persönlichen sachen weiter nicht, als was dem bürger-recht anhängig ist, unterworfen
    1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 28 § 6
  • wenn sie [vergleitete juden] in persönlichen sachen verklaget oder wegen bruchfälliger verbrechen angesprochen werden wollten, so gehören beyde fälle vor unsre ämter und kann der stadt-magistrat weder aus dem grunde der häuslichen wohnung noch aus dem grunde des fori delicti commissi selbige an sich ziehen
    1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 2 § 5
  • von dem stadtmagistrat puncto furti domestici auf drei jahr in das zuchthaus nach A. condemniert
    1781 Schindler,VerbrFreib. 87
  • [der pfuscher wird] dem stadtmagistrat zur haft ausgeliefert
    1799 RepRecht IV 243
  • wie ... ehemals die appellationen von dem stadtmagistrate zu W. an das bischoͤfliche hofgericht giengen
    1805 Vahlkampf,Miszellen I 223
  • der stadtmagistrat B. übt als erste instanz das justitiale politicum und criminale aus. ... auch fällt der stadtmagistrat über alle im untern theile des landes eingezogenen verbrecher die kriminal-urtheile
    1807 Hormayr,SüddArch. I 134
II Mitglied eines Stadtmagistrats (I) 
  • er soll das ihm zugefuͤgte tort und unrecht ... denen professoribus oder denen stadt-magistraten anzeigen und hinterbringen
    1688 CCMarch. II 3 Sp. 23
  • [mast der schweine außerhalb der mast-reviere:] wuͤrden sich auch die stadt-magistrate, buͤrger und immediate unterthanen dergleichen unterstehen, ... so soll ein solcher drei thaler strafe ... erlegen
    1743 HalberstProvR. 203
  • hr. A.S., stadtmagistrat allda
    1802 PfalzbairHofKal. 123
unter Ausschluss der Schreibform(en):