Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtmagistrat

I aus den Ratsherren (I), zT. auch weiteren Personen bestehendes Herrschaftsgremium einer Stadt (III); idR. unter dem Vorsitz eines Bürgermeisters (I), Schultheißen (I) oder Städtmeisters (I) 
  • 1 als städt. Organ mit legislativen, exekutiven und repräsentativen Aufgaben
  • 2 als städt. Organ mit jurisdiktionellen Zuständigkeiten, insb. als Stadtgericht (I) 
II Mitglied eines Stadtmagistrats (I)