Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtmarkt

Stadtmarkt

, m.

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Markt (I), Marktveranstaltung in einer Stadt (II); gemäß dem der Stadt (III) gewährten Marktrecht (III) 
  • czu vorbytten [sind] heymliche mergte bey verlust desselben, das so unordentlicher weyße außwigk der ordentlichen stadtmargkten gekauft oder vorkauft wyrt
    1528 CDSiles. 27 S. 191
  • die abkunfft der pfund-kammer, ... der stadt-marckten ... wie auch alle andere der stadt einkuͤnfte, ... sollen ... zum gemeinen kasten gebracht werden
    1609 RevalStR. I 336
  • menniglich, so vnser statt marckt gebrauchen, [sollen] mit vnser statt eln vndt gewicht ... versehen werden
    1614 Wüst,Policey VII 69
  • das jus prohibendi, kraft dessen ... die zunft ... die arbeit und das gewerb inner dem derselben angewiesenen stadtmarkt ... niederlegen lassen kan
    1774 Wagner,Civilbeamte II 160
unter Ausschluss der Schreibform(en):