Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtmaurermeister

Stadtmaurermeister

, m.

wie Stadtmaurer 
  • dem P.S., stadtmaurermeister, wie man zum einritt das Nunntalthor geweisst und verworfen hat
    1612 MittSalzbLk. 74 (1934) 115
  • die unterbediente des magistrats bestehen aus denen feuer-verordneten, dem stadtzimmer- und stadt-maurer-meister, stadtschmidt ... und feldvisitatoren
    1798 IserlohnUB. 351
unter Ausschluss der Schreibform(en):