Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtmiliz
Artikel davor:
Städtmeisteramt
Städtmeisterei
Städtmeisterschaft
Städtmeisterstelle
Stadtmenge
Stadtmerkzeichen
Stadtmeß
Stadtmesser
Stadtmetze
Stadtmetzger
Stadtmiliz
, f.
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wie Stadtgarde
- die creiß-miliz solle ... wo es die nothdurft erfordert, innerhalb mauren ... gebraucht werden, dero dann magistratus die noͤthige ammunition, gleich der stadt-miliz reichen [solle]1688 Lünig,CJMilit. 626Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- demnach die zweyte reduction bey hiesiger stadt-milice neulich geschehen1715 HambGSamml. IX 405Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- drey regimenter von der stadt-miliz sollen eine guarde von der bruͤcke biß stok market formiren1719 Lünig,TheatrCerem. I 131Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- damit er [regierender caͤmmerer] der statt-militz ... befehl gebe, dem gesandten mit tretung ins gewehr die gebuͤhrende ehre zu erweisen1726 Moser,StaatsR. 46 S. 89Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- an andern orten erscheint die oͤffentliche stadtmiliz, besonders die praͤchtig montirte und berittene stadtreuterey, nur bey feyerlichen gelegenheiten und bey peinlichen exekutionen1785 Fischer,KamPolR. I 654Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn der stadt-capitain zu Hadamar die trommel ruͤhren lassen will, die stadtmiliz zu versammeln1803 WeistNassau III 86Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK