Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stadtmitleidend
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Städtmeisterschaft
Städtmeisterstelle
Stadtmenge
Stadtmerkzeichen
Stadtmeß
Stadtmesser
Stadtmetze
Stadtmetzger
Stadtmiliz
stadtmitleidend
, adj.
in einer Stadt (II) mit (Immobiliar-)Vermögen begütert und daher zu städt. Abgaben verpflichtet
vgl.
Mitleiden (II)
- damit solches hausz keinen anderen alsz einem stadtmitleidenten burger, welcher die gemeine stadtbürden durchgehendt tragen möge helffen, verkaufft ... werde1648 CJMunBohem. 591Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- veranlasset hingegen ein buͤrger oder stadtmitleidender unterthan oder einwohner eine wider ihn anzustellende untersuchung ... so wollen die sechsstaͤdte ... das erkenntniß gehoͤrig vollstrecken lassen1794 Schwarz,LausWB. V 86Faksimile (ca. 97 KB)