Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtmittel

Stadtmittel

, pl.

einer Stadt (III) zur Verfügung stehende Gelder
  • daß ... bemeltes beginenhaus auß gemeinen hiesiger statts mitteln anno christi 1473 ... erbawet
    1664 JbWestfKG. 11/12 (1909/10) 228 [Komp.?]
  • den vier jungen raethen jedem vor gehalt jaehrlichs sechs rthlr. ... aus gemeinen stadtmitteln gefolgt
    1685 DürenWQ. 41
  • daß ... wider vorwissen des bürgermeisters und des magistrats assignationes auf die stadtmittel ertheilet [wurden]
    1718 IserlohnUB. 250
  • die verwaltung der stadtmittel ist zwar bey der buͤrgerschaft, jedoch darf von derselben nichts zu ausserordentlichen ausgaben ... verwandt werden
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 108
  • die verrichtungen dieses magistrats seynd ... die stadtmittelen ... nebst allem dahin einschlägigen zu verwalten
    1786 Vaßen,WVGJülich 177