Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtmittel
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stadtmitleidend
Stadtmittel
, pl.
einer Stadt (III) zur Verfügung stehende Gelder
- daß ... bemeltes beginenhaus auß gemeinen hiesiger statts mitteln anno christi 1473 ... erbawet1664 JbWestfKG. 11/12 (1909/10) 228 [Komp.?]
- den vier jungen raethen jedem vor gehalt jaehrlichs sechs rthlr. ... aus gemeinen stadtmitteln gefolgt1685 DürenWQ. 41Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- daß ... wider vorwissen des bürgermeisters und des magistrats assignationes auf die stadtmittel ertheilet [wurden]1718 IserlohnUB. 250Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- die verwaltung der stadtmittel ist zwar bey der buͤrgerschaft, jedoch darf von derselben nichts zu ausserordentlichen ausgaben ... verwandt werden1786 Gadebusch,Staatskunde I 108Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die verrichtungen dieses magistrats seynd ... die stadtmittelen ... nebst allem dahin einschlägigen zu verwalten1786 Vaßen,WVGJülich 177