Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtnahrung

Stadtnahrung

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Beruf, Gewerbe, dessen Ausübung nur in einer Stadt (II) möglich oder zulässig ist
  • wo auch ein kind sich zum handwerck oder stadt-nahrung begeben wollte, soll solches demselben unbenommen seyn
    1624 Klingner I 412
  • zu guter policey mit gehoͤret, daß ... die land- und stadt-nahrung von einander unterschieden bleiben
    1693 BremPolO. 8
  • städte haben das monopolium in stadt-nahrungen, dörfer in land-nahrungen
    1754 Schmelzeisen,PolO. 295
  • es ist dise stadt-narung dem adel nicht anders zu vergoͤnnen, als wenn er das recht eines gastwirts-hauses hergebracht hat
    1757 Estor,RGel. I 606
  • das bierbrauen als eine vorzuͤgliche stadtnahrung ... die auf dem lande nicht getrieben werden sollte
    1758 v.Justi,Staatsw. I 505