Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtobliegen

Stadtobliegen

, n.?

Angelegenheit, Aufgaben einer Stadt (III) 
  • [daß] was gemeinder stattobliegen seyn und gemeinden nutzen und bürgerliche pollizey angehnt, durch unsern ... bürgermeyster und rath ... verricht werden solle
    1586 Thiel,Bernkastel 152