Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtobmannschaft

Stadtobmannschaft

, f.

wie Stadtregiment 
  • damit die stattobmannschafft nit vermainte, es wurde jhr etwas abbrochen sein, so die gantz sach dem ampt der profannterey zůgestanden waͤre, beuelhen wir die notwendigkait derselben sorge eben derselben obmannschafft
    1566 Pegius,CodJust. 132r