Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtorganist
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Stadtoffizier
Stadtohm
Stadtonus
Stadtordinanz
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Stadtordnungsatzung
Stadtorganist
, m.
Organist in einer Stadtkirche
bdv.:
Stadtorgelmeister
vgl.
Stadtkantor,
Stadtmusikant
- [besoldung vnd costgelder:] 10 f H.V., statt organist1618 SammelbdMusik. XII 11
- dahero kann e.h.h. rat diesen erwähnten herrn organisten ... ohne bedenken zu einem stadtorganisten vocieren1731 Werner,Kirchenmusik 133
- daß bei nachbenannten officialen der eid ... unterlasssen, und selbigen blos ein handschlag unter anweisung zu ihrer schuldigkeit ... abgenommen werden solle, als nemlichen denen ... stadt-organisten, thorwarten, todtengraͤbern1762 SammlBadDurlach I 130Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)