Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtorganist

Stadtorganist

, m.

Organist in einer Stadtkirche 
  • [besoldung vnd costgelder:] 10 f H.V., statt organist 
    1618 SammelbdMusik. XII 11
  • dahero kann e.h.h. rat diesen erwähnten herrn organisten ... ohne bedenken zu einem stadtorganisten vocieren
    1731 Werner,Kirchenmusik 133
  • daß bei nachbenannten officialen der eid ... unterlasssen, und selbigen blos ein handschlag unter anweisung zu ihrer schuldigkeit ... abgenommen werden solle, als nemlichen denen ... stadt-organisten, thorwarten, todtengraͤbern
    1762 SammlBadDurlach I 130