Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpfennig
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Stadtpfarre
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Stadtpfarrer
Stadtpfarrherr
Stadtpfarrkirche
Stadtpfarrner
Stadtpfeifer
Stadtpfeiferdienst
Stadtpfeiferstelle
Stadtpfennig
, m.
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eine städt. Abgabe
- dass die gemeine stattpfenningen, ... zu mehr notwendigen reparationen des statthauss vndt anderer gebauwer ahngewendt worden1695 CartLux. 293
- ein jedweder buͤrger, wann er angenommen worden, [soll] nebst leistung der huldigungs-pflicht, der abbtißin auch einen statt- und pflicht-pfenning ... geben und erlegen1749 Moser,StaatsR. 40 S. 260Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)