Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtplatz

Stadtplatz

, m.

öffentlicher 1Platz (I) in einer Stadt (II) 
  • daß die gassen und strassen, desgleichen maͤrkte und andere stadt-plaͤtze langsam gesaͤubert, und dahero allerhand seuchen und krankheiten verursacht werden
    1613 HessSamml. I 524
  • das lohe soll der stadt zum besten eingenommen und verrechnet, wie auch die stadt-plaͤtze so hoch sie koͤnnen, ausgeliehen werden
    1676 HessSamml. III 81
  • [feuerpolicey:] andere sollen auf dem stadtplatz (wozu der naͤchste kirchhof oder ein anderer raͤumlicher ort zu nehmen ist) und daß bei rettung der mobilien keine unordnung oder diebstahl vorgehe, gute acht haben
    1808 v.Berg,PolR. VI 2 S. 664
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