Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtprobe

Stadtprobe

, f.

für eine Stadt (II) festgesetzte Silberprobe (II) 
  • daß nebenst hiesiger virzehenlötigen stadtprobe deß silbers auch ander schlechtes und geringer-lötiges nach dem exempel und der gewohnheit bey ihrem mittel in der kayserlichen residentz-stadt Wien sowohl zu Berlin und an anderen orthen gearbeitet werden möge
    1677 Hintze,BreslGoldschm. 196