Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtprobe
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Stadtprivileg
Stadtprobe
, f.
für eine Stadt (II) festgesetzte Silberprobe (II)
- daß nebenst hiesiger virzehenlötigen stadtprobe deß silbers auch ander schlechtes und geringer-lötiges nach dem exempel und der gewohnheit bey ihrem mittel in der kayserlichen residentz-stadt Wien sowohl zu Berlin und an anderen orthen gearbeitet werden möge1677 Hintze,BreslGoldschm. 196