Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtprotokoll

Stadtprotokoll

, n.

wie Ratsbuch (I), Stadtbuch (I) 
  • es wöllen obgemelte zeitliche herren burgermeisteren diese meine verordnungh, die allmosen betreffende, ... dem jserenlohnschen statz-protocollo einschreiben und verzeichnen lassen
    1621 IserlohnUB. 175
  • [jährlich solle] das stadtprotokoll dem herrn hauptmann vorgelegt werden, um zu durchsehen und zu observieren ob alle befehle, rathschläg und schluß ... eingetragen [worden]
    1715 Steiermark/ÖW. VI 254
  • ein mehreres [ist] in den actis nicht anzutreffen ..., als daß nach dem seeligenstaͤtter stadt-protocoll de anno 1687 es das ansehen haben will, als wenn die von H. von denen ihnen etwa zugefallenen guͤthern die administration selber gefuͤhret habe
    1769 Cramer,Neb. 81 S. 37
unter Ausschluss der Schreibform(en):