Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtprotokoll
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Stadtprotokoll
, n.
wie Ratsbuch (I), Stadtbuch (I)
- es wöllen obgemelte zeitliche herren burgermeisteren diese meine verordnungh, die allmosen betreffende, ... dem jserenlohnschen statz-protocollo einschreiben und verzeichnen lassen1621 IserlohnUB. 175Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- [jährlich solle] das stadtprotokoll dem herrn hauptmann vorgelegt werden, um zu durchsehen und zu observieren ob alle befehle, rathschläg und schluß ... eingetragen [worden]1715 Steiermark/ÖW. VI 254Faksimile (ca. 52 KB)
- ein mehreres [ist] in den actis nicht anzutreffen ..., als daß nach dem seeligenstaͤtter stadt-protocoll de anno 1687 es das ansehen haben will, als wenn die von H. von denen ihnen etwa zugefallenen guͤthern die administration selber gefuͤhret habe1769 Cramer,Neb. 81 S. 37