Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtrain

Stadtrain

, m.

Grenze, Randstreifen einer Stadt (II); in Stadtrainen im Herrschaftsgebiet einer Stadt (III) 
  • hader, so in der stadt und stadt-reinen ... sich zutragen
    1548 ZinnbgwO. 115
  • soviel ... die straffen anbelanget, so in der statt vnnd stattrain gefallen, sollen selbe halb dem stuͤfft vnnd halb der statt gevolgt werden
    1684 VerhOPfalz 22 (1864) 261
  • schmaͤhung, hader, so in der stadt und stadt-reinen (ausserhalb des bergwercks) geschehen, ... das alles solle dem rathe und den gerichten ... zu straffen und zu rechtfertigen gehoͤren
    1698 Span,Bergsp. 86