Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtratschlag

Stadtratschlag

, m.

(Versammlung zur) Beratschlagung in städt. Angelegenheiten
Sachhinweis: Gutzeit,Livl. III 1 S. 9
  • ausserhalb der steuen in gemeinen stadt-rathschlägen auff den gildestuben werden nachfolgende gebreuche gehalten: 1. der alterman soll sich ... richten nach dem schragen ..., das fur 9 vhren vormittage er selbst mit den eltisten da sey .... wer nach 9 kombt, soll ... 2 groschen erlegen
    1613? MLiv. IV p. 204