Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtrechnerei
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Stadtrechnerei
, f.
wie Stadtkämmerei (I)
- B. gemeiner stadt tagwerker hat ... um 3 heller gespielt ... und dem Z. ein halben taler, welcher nicht gut gewesen, abgenommen, ... hernach ... gesagt, der sei ihm an der stadtrechnerei für sein taglohn ausbezahlt worden1617 Wittmann,Gundelfingen 59
- [H.] vertritt dz ampt recht uhne scheiw, / vertrautt ist ihm stattrechnereyvor 1653 Fizion,Reutlingen 85
- welcher grautucher alhier mehr frembdes tuch ... verkaufft, derselbe solle von jedem stuͤck drey gulden straff geben, davon die stadtrechnerey zwey drittel ... haben solle1676 Cramer,Neb. 25 S. 23