Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtrichteramt

Stadtrichteramt

, n.

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Posten, Stellung, Behörde eines Stadtrichters 
  • soll ... dem ... zwischen dem stattrichterambt und gemainer statt ergangenen abschidt gelebt und nachgangen werden
    1610 OÖsterr./ÖW. XV 106
  • hat er auch selber das stadtrichter-ampt im jahr 1430 verwaltet
    1619 Lazius,Wien IV 11
  • daß ... der kauffer sich bey dem stadt-richter-ambt umb die vergüttung des abgangs melden ... solle
    1743 SchrMährSchles. 12 (1859) 441
  • die fechterspiele wurden ... gegeben ... bey antretung obrigkeitlicher aemter, insonderheit des policey- oder bauherren-, stadtrichter- und burgemeister-amtes 
    1785 Krünitz,Enzykl. 34 S. 20