Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtsäckel
Artikel davor:
Stadtrobot
Stadtrodel
Stadtröhre
stadtrüchlich
stadtrüchtig
(Stadtrufer)
Stadtruhe
Stadtrute
(Stadtrutenträger)
Stadtsache
Stadtsäckel
, n., m.
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wie Stadtkasse
bdv.:
Stadtbeutel
vgl.
Säckel (II)
- das imm [cantor] zů dem sold, so er von den stiftherren hatt, von unserm stattseckel jaͤrlichen gevolgen soͤllen fuͥnfzig pfund1486 BernStR. VI 1 S. 195Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wa aber ain lediger man ain junkfrauen schwecht ... soll [er] uns in unser statt seckel zehen pfund pfening geben1533 Lindau/Sehling,EvKO. XII 195Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- geben wir jme [stattartzet] jaͤrlich auß vnser statt seckel 120 cronen1574 Frey,Pract. 21Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß der abt ... priester M.O.D. zum prediger bestellt und ihm auf den stadtsäckel einen lohn von 100 fl. versprochen hat1578 ZMährSchles. 8 (1904) 416
- das von den bußen ... der 3 theil dem stattseckel, der ander theyl der gerichtspüchsen vnd dann der rest einem schultheyßen ... zufallen [soll]1623 ZofingenStR. 330Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- verordnung über die aufnahme in das große bürgerrecht der stadt Freyburg: ... der aufnahm-pfenning für einen kantonsangehörigen ist auf die summe von 5000 franken bestimmt, wovon 2000 dem stadtseckel, 1000 der armenverwaltung ... und 2000 der schulherrenstiftung zukommen sollen1814 HdbSchweizStaatsR. 309Faksimile (ca. 369 KB)