Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtsäckelschreiber

Stadtsäckelschreiber

, m.

Schreiber (I) in einer Stadtkämmerei (I) 
  • das hinfürder kein notarius mehr solle angenommen, sondern alle instrumenten ... durch den stattseckel- und gerichtschreiber allein expedirt werden
    1651 SolothurnRQ. I 2 S. 346