Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtsasse
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(Stadtrufer)
Stadtruhe
Stadtrute
(Stadtrutenträger)
Stadtsache
Stadtsäckel
Stadtsäckelmeister
Stadtsäckelschreiber
Stadtsäckler
Stadtsäger
Stadtsasse
, m.
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wie Stadteinwohner; auch: Hintersasse (I) einer Stadt (III)
bdv.:
Stadtwohner
vgl.
1Saß
- das sy die inneren oder stattsessen, als ein burger gägen dem anderen, diser gastgrichten halb einicher gstalt beschwären ... wöllind1580 BernStR. VII 1 S. 592Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- es soͤllend ouch unsere amptlüth und verordnete uffsecher uff unsere burger, stattseßen und underthanen ... achten1613 BernStR. VII 1 S. 302Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß ein jeder, er seye vnßer yngebohrner oder angenommner vnderthan, welchen sy zů einem statt- oder ambtsseßen annemmendt ... auch haußheblig ... wirt1622 ArgauLsch. I 62Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ein indigene possessionatus oder bürgerlich gesessner land- und stadt-sass soll ein eignes hauß und alle bürgerlichen freyheiten ... haben1698 SiebbStatMun. 26Faksimile - in Google Books